Öffentliche Veranstaltungen wie z. B. Floh-/Trödelmärkte, Firmenjubiläum mit einem Tag der Offenen Tür und Musikveranstaltungen im Freien bereichern das soziale Leben und stellen eine willkommene Abwechslung in Rheda-Wiedenbrück dar. Sie alle haben folgende Voraussetzungen gemeinsam:

Sie müssen sorgfältig geplant, den zuständigen Behörden rechtzeitig angezeigt und von diesen genehmigt worden sein.

Sollten Sie vorhaben, eine öffentliche Veranstaltung durchzuführen, so wenden Sie sich bitte rechtzeitig an die unten genannten Ansprechpartner.

Private Veranstaltungen wie z. B. Geburtstags- und Hochzeitsfeiern sind nicht anzeigepflichtig und nicht genehmigungsfähig.

Einrichtung

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II.1-32.1 Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr

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